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Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

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- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

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- den anderen Beteiligten angeben, dass ich auch am Unfall beteiligt war

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- auf Verlangen den Berechtigten meinen Namen und meine Anschrift angeben

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Sie haben alle Antworten richtig ausgewählt. Nach einem Verkehrsunfall sind Sie verpflichtet, bei geringfügigen Schäden das Fahrzeug unverzüglich zur Seite zu fahren, um den Verkehr nicht zu behindern. Außerdem müssen Sie den anderen Unfallbeteiligten mitteilen, dass Sie am Unfall beteiligt waren, damit die Feststellung der Personalien möglich ist. Auf Verlangen müssen Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift berechtigten Personen angeben. Diese Pflichten dienen der Verkehrssicherheit und der schnellen Klärung des Unfallhergangs. Wer diese Regeln missachtet, kann sich strafbar machen. So verhalten Sie sich auch in ähnlichen Situationen korrekt.

Erfahren Sie mehr, indem Sie die App herunterladen

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